Archiv 2017 der amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 35 /2017
Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018
Anliegend wird die Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018 von der Hessischen Tierseuchenkasse amtlich bekanntgemacht. Diese Veröffentlichung ist ein zusätzlicher Service. Rechtlich verbindlich ist nur die Veröffentlichung im Staatsanzeiger.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 21. Dezember 2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 34/2017
Hiermit wird der der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2016 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. Dezember 2017.
Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2016
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 14.12.2017 gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2016 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Jahresrechnung für das Jahr 2016, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 67.984,87 € (Verlust Wasserversorgung = 7.068,89 € und Gewinn Abwasserentsorgung = 75.053,76 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.
c) Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2016 Entlastung erteilt.
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
"Wir haben den Jahresabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 HessEigBGes i. V. § 317 HGB sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Kassel, 7. Juni 2017
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Siegel
(Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer) (Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
3. Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016 liegt gemäß § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 18.12.2017 bis zum 05.01.2018 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 15.12.2017
Stadtwerke Naumburg
gez.
Björn Horn
Kfm. Betriebsleiter
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 33/2017
Hiermit wird
der 1. Nachtrag zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Naumburg, ausgefertigt am 15. Dezember 2017
und
der 1. Nachtrag zur Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser der Stadt Naumburg
amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. Dezember 2017.
Den vollständigen Satzungstext finden sie hier:
a) 1. Nachtrag zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Naumburg (Details mehr…)
b) 1. Nachtrag zur Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser der Stadt Naumburg (Details mehr…)
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 32/2017
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 06. März 2016 in Naumburg;, Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund seiner Verzichtserklärung habe ich festgestellt, dass Herr Mike Gerhold, der über den Wahlvorschlag der SPD in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheidet.
Weiter habe ich festgestellt, dass Herr Pascal Simshäuser als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen an die Stelle des Herrn Gerhold tritt und ab dem 01. Januar 2018 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung wird.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. Dezember 2017.
Alle Amtlichen Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen am 06. März 2016 werden zeitgleich auch im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgehangen.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 31/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01. Dezember 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 14. Dezember 2017, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Ausrichtung des 850jährigen Jubiläums der Stadt Naumburg
3. die Jahresrechnung des Jahres 2016 der Stadtwerke Naumburg
4. den Beteiligungsbericht 2017
5. den 1. Nachtrag zur Feuerwehrgebührensatzung
6. die erste Änderung der Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser
7. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 13. Dezember 2017, 19:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Ausrichtung des 850jährigen Jubiläums der Stadt Naumburg
2. die Jahresrechnung des Jahres 2016 der Stadtwerke Naumburg
3. den Beteiligungsbericht 2017
4. den 1. Nachtrag zur Feuerwehrgebührensatzung
5. die erste Änderung der Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser
6. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales und Sport für
Dienstag, den 12. Dezember 2017, 19:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2. Fortsetzung Erstellung Konzept Jugendarbeit
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heidi Völkerding
Vorsitzende
Ausschuss für Bau-, Forst- und Umweltfragen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung Ausschusses für
Montag, den 11. Dezember 2017, 19:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Vorsitzender
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 05. Dezember 2017, 19:30 Uhr
in das
Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Montag, den 04. Dezember 2017, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Mitteilungen und Anfragen
2. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Donnerstag, den 07. Dezember 2017, 20.00 Uhr
in das
Dorfgemeinschaftshaus Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Dienstag, den 05. Dezember 2017, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Verkauf Backhausgelände Heimarshausen
3. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Helmut Pfennig
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung
Hiermit lade ich zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Montag, den 04. Dezember 2017, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Hardy Griesel
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 30/2017
Flurbereinigungsverfahren Wolfhagen - Istha
Nachstehend wird für das Amt für Bodenmanagement Korbach der Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten
amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01. Dezember 2017.
Amt für Bodenmanagement Korbach
Flurbereinigungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
L a d u n g
an alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens
Wolfhagen - Istha
Landkreis Kassel
Im Flurbereinigungsverfahren Wolfhagen - Istha wird hiermit der Termin zur
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten
gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung anberaumt.
Der Anhörungstermin findet am
Montag, den 8. Januar 2018, um 19:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Istha, Kampweg 8 in 34466 Wolfhagen
statt, zu dem alle Beteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen werden.
Zur Einsichtnahme und Erläuterung wird der Flurbereinigungsplan wie folgt ausgelegt:
im Dorfgemeinschaftshaus Istha, Kampweg 8 in 34466 Wolfhagen
am Dienstag, den 09. Januar 2018 von 10.00 bis 16.00 Uhr
am Mittwoch, den 10. Januar 2018 von 9.00 bis 17.00 Uhr
am Donnerstag, den 11. Januar 2018 von 11.00 bis 19.00 Uhr
In den oben genannten Zeiten stehen zur Erläuterung und für Auskünfte Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung.
Auf folgendes darf ich hinweisen:
1. Das Flurbereinigungsgesetz regelt in § 10 FlurbG, wer am Verfahren beteiligt ist.
Dies sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) und als Nebenbeteiligte z.B. die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie Land für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (§§ 39 und 40 FlurbG) erhalten oder deren Gebietsgrenzen geändert werden.
2. Jedem Teilnehmer bzw. Bevollmächtigten wird bis zwei Wochen vor dem Anhörungs-termin ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt.
Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 FlurbG vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.
Die Beteiligten, die keinen Auszug bis zum angegebenen Zeitpunkt erhalten haben, können diese Unterlagen beim Amt für Bodenmanagement Korbach, Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach anfordern.
3. Beteiligte, die keine Einwendungen gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
4. Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sollten zum Anhörungstermin mitgebracht werden. Beteiligte, die am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
5. Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Wolfhagen-Istha steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruches zu.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 08. Januar 2018 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungs-behörde, dem Amt für Bodenmanagement Korbach, Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach, Widerspruch erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Lauf der Zwei-Wochen-Frist beginnt am 09.01.2018.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Korbach, den 24. November 2017
(LS)
Im Auftrag
Frese, Vermessungsdirektor
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 29/2017
Hiermit wird der 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung, ausgefertigt am 27. November 2017, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 29. November 2017.
Den vollständigen Satzungstext finden sie hier: (Details mehr…)
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 028 /2017
Hinweis auf die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
Nachstehend wird der Hinweis auf die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24. November 2017.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (u. a. Haushaltsplan und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2018 und der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr 2018 liegen nach § 97 Abs. 2 HGO öffentlich zur Einsichtnahme vom 27. November 2017 bis zum 08. Dezember 2017 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1 (Herr Horn) jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 27/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 18. November 2017.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung (Ergänzung)
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 22. November 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald“ (öffentlich-rechtlicher Vertrag) und den Beitritt zum Verein „Touristische Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald“ (TAG Habichtswald e. V.)
2. den 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung der Stadt Naumburg
3. die Wahl einer / eines stellvertretenden Vorsitzenden
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 26/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 10. November 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 23. November 2017, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
3. die Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald“ (öffentlich-rechtlicher Vertrag) und den Beitritt zum Verein „Touristische Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald“ (TAG Habichtswald e. V.)
4. den 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung der Stadt Naumburg
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 22. November 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald“ (öffentlich-rechtlicher Vertrag) und den Beitritt zum Verein „Touristische Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald“ (TAG Habichtswald e. V.)
2. den 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung der Stadt Naumburg
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 25/2017
Unanfechtbarkeit eines Grenzbereinigungsplanes
Nachstehend wird für das Amt für Bodenmanagement Korbach die Unanfechtbarkeit eines Grenzbereinigungsplanes amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 27. Oktober 2017.
Amt für Bodenmanagement Korbach
Außenstelle Hofgeismar
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes nach § 12 Abs. 1 Grenzbereinigungsgesetz vom 13.06.1979 (GVBl. I S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290)
Im Grenzbereinigungsverfahren „L 3214 / L 3215“ in der Gemeinde Naumburg Gemarkung Naumburg ist der Grenzbereinigungsplan vom 07.09.2017am 12.10.2017 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.
Hofgeismar, den 18.10.2017
Im Auftrag
Gez. Kampf, VOR (Siegel)
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 24/2017
Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend wird die Einladung zur Sitzung eines Gremiums der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 27. Oktober 2017.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für den
08. November 2017, 19:30 Uhr
in das
Sitzungszimmer des Rathauses
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Planung 850-Jahr-Feier
2. Verschiedenes
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 23/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. September 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 21. September 2017, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Planung zum Ausbau der Straße „Drosselweg“ in Naumburg
3. die Planung der Freiflächengestaltung „Marktplatz 3“ (Ratskeller)
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 20. September 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Planung zum Ausbau der Straße „Drosselweg“ in Naumburg
2. die Planung der Freiflächengestaltung „Marktplatz 3“ (Ratskeller)
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ausschuss für Bau-, Forst- und Umweltfragen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung Ausschusses für
Mittwoch, den 20. September 2017, 18:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Planung zum Ausbau der Straße „Drosselweg“ in Naumburg
2. die Planung der Freiflächengestaltung „Marktplatz 3“ (Ratskeller)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 22/2017
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Anliegend wird die o. g. Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 24. September 2017 amtlich bekanntgemacht. (Details mehr…).
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 06. September 2017.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 21/2017
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Anliegend wird die o. g. Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 24. September 2017 amtlich bekanntgemacht. (Details mehr…).
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 17. August 2017.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 20/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 11.10.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 11.10.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16.08.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 19/2017
Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend wird die Einladung zur Sitzung eines Gremiums der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. August 2017.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
04. September 2017, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes, Seminarraum
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Planung Freiflächen Ratskeller (Dorferneuerungsprojekt)
2. Planung Ausbau Drosselweg (Stavo-Vorlage)
3. Verschiedenes
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 18/2017
Nachstehend wird der Öffentliche Hinweis zu Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) amtlich bekannt gemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01. August 2017.
Öffentlicher Hinweis
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Jede Person, die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Naumburg gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.
a) Übermittlungssperren
Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird.
Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:
1. Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG)
Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.
Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
2. Parteien/Wählergruppen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 BMG)
Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
3. Alters-/Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 BMG)
Der Betroffene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.
4. Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 BMG)
Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen, akademische Grade und Anschriften volljähriger Einwohner erteilt werden. Betroffene haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.
5. Wehrverwaltung
(§ 36 BMG)
Es erfolgt eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV), Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Betroffenen haben das Recht dieser Übermittlung zu widersprechen.
b) Auskunftssperren
Die Auskunftssperre (nach § 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.
Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Sperren wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 1758 BGB und § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 63 PersStG werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen. Für diese möglichen Fälle bedarf es keinen Antrag. Danach sind Melderegisterauskünfte unzulässig bei:
- Bestehen eines Adoptionspflegeschaftsverhältnisses (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch)
- Adoptierten Kindern sowie Vornamensänderungen nach dem Transsexuellengesetz nach§ 63 Personenstandsgesetz
Grundsätzlich sind Übermittlungs- und Auskunftssperren, sofern sie nicht kraft Gesetz eingetragen sind, bei Wegzügen bzw. Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit. Die Antragsstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Sowohl die Übermittlungssperre als auch die Auskunftssperre sind gebührenfrei.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist der
Magistrat der Stadt Naumburg
Bürgerbüro
Burgstraße 15
34311 Naumburg
Telefon 05625 / 790922
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 17/2017
Hiermit wird der 3. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg, ausgefertigt am 27. April 2017, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 23. Juni 2017.
Den vollständigen Satzungstext finden sie hier: (Details mehr…)
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 16/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. Juni 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 29. Juni 2017, 20:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, Elbenberg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. den Antrag zu einer möglichen Übernahme / einem möglichen Betrieb von bisherigen städtischen Einrichtungen durch örtliche Vereine (Antrag CDU-Fraktion)
3. die Nutzung der Windkraftstandorte im Stadtwald Naumburg
4. die Aufnahme des Projekts „Umfeld-Gestaltung Stadtschänke“ als Projekt in das Dorferneuerungsprogramm
5. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „An der Mauer 12“ in das Dorferneuerungsprogramm
6. eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 28. Juni 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. den Antrag zu einer möglichen Übernahme / einem möglichen Betrieb von bisherigen städtischen Einrichtungen durch örtliche Vereine (Antrag CDU-Fraktion)
2. die Nutzung der Windkraftstandorte im Stadtwald Naumburg
3. die Aufnahme des Projekts „Umfeld-Gestaltung Stadtschänke“ als Projekt in das Dorferneuerungsprogramm
4. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „An der Mauer 12“ in das Dorferneuerungsprogramm
5. eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Montag, den 19. Juni 2017, 19:30 Uhr
in das
Rathaus Naumburg,
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Vorbereitung 850 Jahr - Feier
2. die Aufnahme des Projekts „Umfeld-Gestaltung Stadtschänke“ als Projekt in das Dorferneuerungsprogramm
3. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „An der Mauer 12“ in das Dorferneuerungsprogramm
4. Verschiedenes
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 15/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. Juni 2017.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Montag, den 19. Juni 2017, 19:30 Uhr
in das
Rathaus Naumburg,
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Vorbereitung 850 Jahr - Feier
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 14/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden die Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Mai 2017.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2016 – 2021
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Donnerstag, den 11. Mai 2017, 19:30 Uhr
in das
Rathaus Naumburg,
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Verkauf eines Grundstücks „Im Hain“ (Vorlage folgt)
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 13/2017
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 06. März 2016 in Naumburg;, Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund seiner Verzichtserklärung habe ich am 26.04.2017 festgestellt, dass Herr Klaus Albrecht, der über den Wahlvorschlag DIE LINKE in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Weiter habe ich am 27.04.2017 festgestellt, dass Frau Christine Hoffmann als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags DIE LINKE mit den meisten Stimmen an die Stelle des Herrn Albrecht getreten und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 28. April 2017.
Alle Amtlichen Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen am 06. März 2016 werden zeitgleich auch im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgehangen.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 12/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden die Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 13. April 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Dienstag, den 25. April 2017, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Beteiligung an der KEAM „Kommunale Energie aus der Mitte“ GmbH
3. die Optimierung der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften durch Verschmelzung
4. den gemeinsamen Antrag der CDU- und FWG-Fraktion auf Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg
5. die Aufnahme des Projekts „Ratskeller“ als Projekt in das Dorferneuerungsprogramm
6. den Erlass von Forderungen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Montag, den 24. April 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Beteiligung an der KEAM „Kommunale Energie aus der Mitte“ GmbH
2. die Optimierung der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften durch Verschmelzung
3.den gemeinsamen Antrag der CDU- und FWG-Fraktion auf Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg
4. die Aufnahme des Projekts „Ratskeller“ als Projekt in das Dorferneuerungsprogramm
5. den Erlass von Forderungen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales und Sport für
Montag, den 24. April 2017, 19:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. den gemeinsamen Antrag der CDU- und FWG-Fraktion auf Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heidi Völkerding
Vorsitzende
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 11/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 01.06.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 01.06.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01.04.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 10/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 08.06.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 08.06.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01.04.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 09/2017
Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2017
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2017 ausgefertigt am 06. Dezember 2016 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. März 2017.
Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier: (Haushaltssatzung mehr... Genehmigung mehr...)
Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2017 vom 20. März 2017 bis zum 31. März 2017 während der Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausliegt (Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1) und in Papierform eingesehen werden kann.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Björn Horn, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790930, bjoern.horn(at)naumburg(dot)eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 08/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 13.04.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 13.04.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 25.02.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 07/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 10.05.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 10.05.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 21.02.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden die Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Februar 2017.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 16. Februar 2017, 19.00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Gründung einer Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG) im Naturpark Habichtswald
3. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 4“ in das Dorferneuerungsprogramm
4. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 5“ in das Dorferneuerungsprogramm
5. die Erste Änderung der Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser
6. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
7. den Abschluss eines Vertrags zum Campingplatz Naumburg (Langfristiger Pachtvertrag mit Kaufoption)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Dienstag, den 14. Februar 2017, 19:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. den Abschluss eines Vertrags zum Campingplatz Naumburg (Langfristiger Pachtvertrag mit Kaufoption)
2. die Gründung einer Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG) im Naturpark Habichtswald
3. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 4“ in das Dorferneuerungsprogramm
4. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 5“ in das Dorferneuerungsprogramm
5. die Erste Änderung der Benutzungs- und Mietregelung für die Gemeinschaftshäuser
6. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
(Vorsitzender)
Ausschuss für Bau-, Forst- und Umweltfragen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung Ausschusses für
Montag, den 13. Februar 2017, 18:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 4“ in das Dorferneuerungsprogramm
2. die Aufnahme des Projekts „Ankauf und Abriss des Objekts „Graf-Volkwin-Straße 5“ in das Dorferneuerungsprogramm
3.die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Vorsitzender
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales und Sport für
Montag, den 13. Februar 2017, 20:00 Uhr
in das
Rathaus, Sitzungszimmer, Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Fortsetzung Beratung Konzept Jugendarbeit
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heidi Völkerding
Vorsitzende
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden die Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 01. Februar 2017.
Ortsbeirat Elbenberg
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Montag, den 06. Februar 2017, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfragen
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Heimarshausen
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Montag, den 06. Februar 2017, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
- Verschiedenes
gez.
Helmut Pfennig
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Naumburg
Einladung
Hiermit lade ich zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 07. Februar 2017, 19:30 Uhr
in das
Rathaus Naumburg,
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
- Dorferneuerungsprojekte Graf-Volkwin-Straße (Stavo-Vorlage)
- Campingplatz Naumburg (Stavo-Vorlage)
- Verschiedenes
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altenstädt
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 07. Februar 2017, 20.00 Uhr
in das
Dorfgemeinschaftshaus Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
- Vorschlag zur Änderung der Nutzungs-und Mietordnung Grillhütte Altenstädt
- Verschiedenes
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2017
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden die Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 27. Januar 2017.
Ortsbeirat Altendorf
Einladung
Hiermit lade ich zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Mittwoch, den 01. Februar 2017, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Naumburg und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 97 HGO
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Hardy Griesel
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 03/2017
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 28.03.2017
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 28.03.2017 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19.01.2017 (Details mehr…).
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 02/2017
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 06. März 2016 in Naumburg;, Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Ortsbeirat Naumburg
Aufgrund ihrer Verzichtserklärung habe ich am 10.01.2017 festgestellt, dass Frau Miriam Helten, die über den Wahlvorschlag der SPD in den Ortsbeirat Naumburg gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist.
Weiter habe ich am 11.01.2017 festgestellt, dass Herr Michael Timofeof als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen an die Stelle der Frau Helten tritt und Mitglied des Ortsbeirats Naumburg geworden ist.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Wahlkreis für die Ortsbeiräte ist der jeweilige Stadtteil) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 12. Januar 2016.
Alle Amtlichen Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen am 06. März 2016 werden zeitgleich auch im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgehangen.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 01 /2017
Festsetzung der Grundsteuern 2017
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Januar 2017.
Anliegend werden die Grundsteuern für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung amtlich bekanntgemacht.
1. Festsetzung der Grundsteuern für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung
Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass die Steuerschuldner der Steuerarten
Grundsteuer A und
Grundsteuer B
für das Jahr 2017 dann keinen Steuerbescheid erhalten, wenn die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten ist.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Höhe der zu zahlenden Steuer und die Fälligkeitstermine ergeben sich im Einzelfall aus dem zuletzt erteilten Steuerbescheid.
Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ergibt sich aus
§ 27 (3) Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Art. 38 Gesetz vom 19.12.2008 (BGBL I S. 2794).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem der Bekanntmachung folgenden Tag, durch Widerspruch, schriftlich oder zur Niederschrift, beim Magistrat der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg, angefochten werden.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung des Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht!
Naumburg, 02.01.2017
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez. Hable
Bürgermeister