Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg
Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2010
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 25.08.2011
gemäß § 27, Abs. 4 für die Jahressrechnung 2010 folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Jahresrechnung für das Jahr 2010, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver-lustrechnung und dem Anhang (Anlage), wird gemäß § 27, Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 39.325,22 € (Wasserversorgung = 13.760,85 € und Abwasserentsorgung = 25.564,37 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Dem Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsberatungs-/Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2010 Entlastung erteilt.
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
"Wir haben den Jahresabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vor-schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver-antwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be-urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes i.V. mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Ver-mögens-, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit er-kannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbe-triebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü-fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung der Stadtwerke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-spricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergän-zenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Be-triebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe-triebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
Kassel, 16. Juni 2011
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Siegel
(Dipl.-Kfm. K. D. Hartmann) (Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
3. Öffentliche Bekanntmachung
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 liegt gemäß § 27 Abs.4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 08.09.2011 bis zum 23.09.2011 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprech-stunden öffentlich aus.
Naumburg, den 05.09.2011
STADTWERKE NAUMBURG
Ottmar Putz
Kfm. Betriebsleiter
BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2011
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 114j Abs. 2 i.V. m. § 114j Abs. 4 und § 103 i.V. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung und Ziffer 2 des Feststellungsvermerks sind erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
I.
Die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2011 enthält in den §§ 2 und 3 ge-nehmigungsbedürftige Teile.
Hiermit genehmige ich den in § 2 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
388.100,00 €
(in Worten: -Dreihundertachtundachtzigtausendeinhundert-)
gemäß § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Gleichzeitig genehmige ich den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbe-trag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
233.000,00 €
(in Worten: -Zweihundertdreiunddreißigtausend-)
gemäß § 114j Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.
II.
Der Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke der Stadt Naumburg für das Wirt-schaftsjahr 2011 enthält in Ziffer 2 einen genehmigungsbedürftigen Teil.
Hiermit genehmige ich den in Ziffer 2 des vorgenannten Feststellungsvermerks festgesetzten Gesamt-betrag der Kredite in Höhe von
1.400.500,00 €
(in Worten: -Einemillionvierhunderttausendfünfhundert-)
gemäß § 103 i.V. m. § 115 Abs.3 der Hessischen Gemeindeordnung,
Kassel, 18.02.2011
Der Landrat des Landkreises Kassel
Im Auftrag
Siegel
Sommer
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan 2011 liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2011 bis zum 18.03.2011 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 28.02.2011
DER MAGISTRAT
DER STADT NAUMBURG
Stefan Hable
Bürgermeister
Haushaltssatzung 2011
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
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1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 15.12.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.101.500,00 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 7.684.850,00 € |
im außerordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
mit einem Fehlbedarf von | 1.583.350,00 € |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -1.038.040,00 € |
und dem Gesamtbetrag der | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 250.000,00 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 647.100,00 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 729.650,00 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 542.900,00 € |
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | -1.239.390,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamt betrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finan-zierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 388.100,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 233.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
(Grundsteuer A) auf | 320 v.H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans be-schlossene Stellenplan.
§ 7
Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung als Anhang des Haushaltsplans beschlossene „Richtlinie für die Durchführung der Budgetierung bei der Stadt Naumburg“.
Naumburg, den 15.12.2010
DER MAGISTRAT DER
STADT NAUMBURG
Siegel
Stefan Hable
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/9 Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III/6 „Auf der Stubbelinde“
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Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB öffentliche bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg in ihrer Sitzung am 05.02.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes (§§ 1 – 10 BauGB) III/9 Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III/6 „Auf der Stubbelinde“ beschlossen hat.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt festgelegt:
Gemarkung Altenstädt
Flur 8 Flurstücke 38/1, 40, 42, 43, 45 (teilw.), 47-50, 51/1, 53, 94/1 (teilw.), 95, 96 (teilw.), 97 (teilw.), 130/41, 131/41, 134/44, 135/44, 138/36
Zur Vorbereitung von Planungsrecht für die Erweiterung des vorhandenen Windparks ist es notwendig einen Bebauungsplan aufzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach Aufstellung des Bebauungsplanes durch einmonatige Offenlegung des Planentwurfes durchgeführt. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit eine besondere öffentliche Bekanntmachung.
Naumburg, den 09.12.2010
STADT NAUMBURG
DER MAGISTRAT
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 10.02.2010
gemäß §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung zur Entlastung des Magistrats der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2007 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Haushaltsjahr 2007 wird gemäß §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschlossen.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Kassel vom 27.11.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird für die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 114 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt.
2. Öffentliche Bekanntmachung
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Haushaltsjahr 2007 liegt gemäß § 114 Abs.2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom 18.02.2010 bis 05.03.2010 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 16.02.2010
DER MAGISTRAT
DER STADT NAUMBURG
Stefan Hable
Bürgermeister


