Denkmalpflege
Sollte ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein, ändert sich gegenüber der bisherigen Regelung nichts; d.h. die Baugenehmigung beinhaltet nach wie vor die denkmalrechtliche Genehmigung.
Einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es auch, wenn man in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will — sofern sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann.
Der Genehmigungsantrag ist formlos mit den zur Beurteilung der Baumaßnahme notwendigen Unterlagen (Flurkartenabzeichnung, Grundriss—, Ansichts—, und Schnittzeichnungen, ausführliche Bau- und Materialbeschreibung usw.) bei der
Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Kassel, Garnisonstrasse 6, 34369 Hofgeismar, einzureichen.
Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege
Eigentümer von Einzelkulturdenkmälern oder von Kulturdenkmälern, die im Rahmen der Gesamtanlage (alter Ortskern) Denkmaleigenschaft genießen, können Kosten für Renovierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, die zum Erhalt ihrer baulichen Anlage dienen, nach dem Einkommenssteuergesetz in besonderem Maße über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für selbstgenutzte Objekte. Voraussetzung ist allerdings, dass vor Baubeginn die denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt wird.
Denkmaleigentümer haben außerdem die Möglichkeit, sowohl für die Außeninstandsetzung ihres Gebäudes als auch für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen mit einem grossen denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwand über die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde Zuschüsse bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Kassel zu beantragen.
In besonderen mit dem/der jeweiligen Bezirkskonservator/in abgesprochenen Fällen kann auch eine Bezuschussung der Maßnahme durch das Landesamt für Denkmalpflege erfolgen.
Ansprechpartner für die Denkmalpflege
Ansprechpartner in allen Fragen der Denkmalpflege und insbesondere auch in Fragen der fachlichen Beratung ist die
Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Kassel
Herr Köster
Landratsamt Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Telefon: 0 56 71 - 80 01 22 80
Fax: 0 56 71 - 80 01 21 21
oder in Ausnahmefällen das Landesamt für Denkmalpflege
Frau Dr. Jakobi
Ketzerbach 10
35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 - 68 51 50
