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Donnerstag, 17. Mai 2012

Feststellungsvermerk Stadtwerke Naumburg

für das Jahr 2011

STADTWERKE NAUMBURG

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011

Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 Seite 534) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09. Juni 1989 (GVBl. I Seite 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (GVBl. I Seite 169), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 15.12.2010

in Euro

1. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 wird

im Erfolgsplan in den Erträgen auf

2.234.950,00

in den Aufwendungen auf

2.222.900,00

 + Gewinn / - Verlust

12.050,00

im Vermögensplan in den Einnahmen auf

1.998.600,00

in den Ausgaben auf

1.998.600,00

festgesetzt

0,00

2. Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen 2011  wird festgesetzt auf

1.400.500,00

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0,00

4. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.000.000,00

(dürfen im WJ 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden)

4. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am  15.12.2010 beschlossene Stellenplan.

Naumburg, den 14.10. 2010

STADTWERKE NAUMBURG

Ottmar Putz

Kfm.Betriebsleiter