Feststellungsvermerk Stadtwerke Naumburg
für das Jahr 2011
STADTWERKE NAUMBURG
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011
Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 Seite 534) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09. Juni 1989 (GVBl. I Seite 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (GVBl. I Seite 169), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 15.12.2010
in Euro | |
1. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 wird | |
im Erfolgsplan in den Erträgen auf | 2.234.950,00 |
in den Aufwendungen auf | 2.222.900,00 |
+ Gewinn / - Verlust | 12.050,00 |
im Vermögensplan in den Einnahmen auf | 1.998.600,00 |
in den Ausgaben auf | 1.998.600,00 |
festgesetzt | 0,00 |
2. Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben in den Vermögensplänen 2011 wird festgesetzt auf | 1.400.500,00 |
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0,00 |
4. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000,00 |
(dürfen im WJ 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden)
4. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2010 beschlossene Stellenplan.
Naumburg, den 14.10. 2010
STADTWERKE NAUMBURG
Ottmar Putz
Kfm.Betriebsleiter
