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Donnerstag, 17. Mai 2012

Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg

für das Jahr 2010

1.  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 25.08.2011

gemäß § 27, Abs. 4 für die Jahressrechnung 2010 folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Jahresrechnung für das Jahr 2010, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver-lustrechnung und dem Anhang (Anlage), wird gemäß § 27, Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

b) Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 39.325,22 € (Wasserversorgung = 13.760,85 € und Abwasserentsorgung =  25.564,37 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c) Dem Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsberatungs-/Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2010 Entlastung erteilt.

2.    Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

"Wir haben den Jahresabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vor-schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver-antwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be-urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes i.V. mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Ver-mögens-, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit er-kannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbe-triebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü-fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung der Stadtwerke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-spricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergän-zenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Be-triebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe-triebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Kassel,  16. Juni 2011

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsberatungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Siegel

(Dipl.-Kfm. K. D. Hartmann)                                      (Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl)                     

        Wirtschaftsprüfer                                                      Wirtschaftsprüfer                                                                     

 3.  Öffentliche Bekanntmachung

Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010 liegt gemäß § 27 Abs.4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 08.09.2011 bis zum 23.09.2011 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprech-stunden öffentlich aus.

Naumburg, den 05.09.2011

STADTWERKE NAUMBURG

Ottmar Putz

Kfm. Betriebsleiter