Amtliche Bekanntmachungen 2023

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 10/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 31. Mai 2023.

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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Dienstag, den 13. Juni 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße, Stadtteil Altenstädt (Satzungsbeschluss)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 09/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 25. Mai 2023.

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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Dienstag, den 06. Juni 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Anlegung eines gestalteten Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Altendorf
  3. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Dienstag, den 06. Juni 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“ und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 08/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 18. April 2023.

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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Dienstag, den 02. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Mittwoch, den 03. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Geschwindigkeitskontrollen Wirtschaftsweg „An der Hardt“
  3. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 19:30 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2023

Termin wurde aufgehoben!

Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 17.05.2023


Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 17.05.2023 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24.03.2023.



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2023

Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023


Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. März 2023

Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier:

Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023 vom 20. März 2023 bis zum 31. März 2023 während der Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausliegt (Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1) und in Papierform eingesehen werden kann.

Ansprechpartner hierfür ist Herr Björn Horn, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-30, bjoern.horn@naumburg.eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

1. Nachtrag zur

Kostenbeitragssatzung

zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 10. Februar 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 13. Februar 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2023

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 13. Februar 2023.

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Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2021

1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 09.02.2023 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2021 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Jahresrechnung für das Jahr 2021, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.
  2. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 13.960,45 € (Gewinn Abwasserentsorgung = 91.230,49 € und Verlust Wasserversorgung = 105.190,94 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.
  3. Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung erteilt.


2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

"Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. mit den einschlägigen für deutsche Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Betrachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.


Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge­führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab­schluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun­gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststeilungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, 20. Oktober 2022

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Siegel

(Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl)           (Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer)

Wirtschaftsprüfer                              Wirtschaftsprüfer


3. Öffentliche Auslegung

Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt gemäß
§ 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 21. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.

 

Naumburg, den 13.02.2023

Stadtwerke Naumburg

gez.

Björn Horn

Kfm. Betriebsleiter



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2023

Offenlegung des Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO

Nach den Regelungen des § 123a HGO hat die Stadt zur Information der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

Der Bericht für das Jahr 2022 wurde der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022 vorgelegt und erläutert. Der Bericht kann im Rathaus der Stadt Naumburg, Zimmer 15 (Herr Fingerling, 05625/7909-20), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 02/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 26. Januar 2023.

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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 09. Februar 2023, 20:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

Tagesordnung

Teil A (Ohne Beratung)

1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. die Ehrung des Herrn Dr. Walter Lübcke

3. über die Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg

4. den 1. Nachtrag zur Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

5. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Wirtschaftsplans 2023 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO


Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin

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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 08. Februar 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung über

1. die Ehrung des Herrn Dr. Walter Lübcke

2. über die Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg

3. den 1. Nachtrag zur Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Wirtschaftsplans 2023 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 01/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 03. Januar 2023.

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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Dienstag, den 17. Januar 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Haushalt 2023
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Dienstag, den 24. Januar 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Haushalt 2023
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

 

Donnerstag, den 26. Januar 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. Haushalt 2023

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher