Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat getagt


Die Stadtverordneten haben am vergangenen Donnerstag die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Naumburg angepasst. Neben einigen redaktionellen Änderungen in dieser Rechtsnorm wurde dem Magistrat durch die Modifizierung künftig die Möglichkeit gegeben, bei einer allgemeinen Schadenslage aufgrund von Naturereignissen auf die Erhebung der in diesen Fällen eigentlich anfallenden Gebühren zu verzichten. Die neue Satzungsregelung sieht dabei ein zweistufiges Vorgehen vor. Im ersten Schritt stellt der Magistrat fest, dass ein allgemeines Schadenereignis vorliegt. In einem zweiten Schritt kann der Magistrat dann von der Erhebung der Gebühr im Einzelfall absehen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich auf die allgemeine Schadenslage zurückzuführen ist. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Einsatz aufgrund eines Verschuldens des einzelnen Gebührenpflichtigen erheblich aufwendiger wurde. Ein Beispiel hierfür ist schlecht gesichertes Gefahrgut, das den bei einer Überschwemmung den entstehenden Schaden erheblich vergrößert.

Wie man an den Starkregen- und Sturmereignissen der letzten Jahre sehen konnte, wird dieses Instrument leider an Bedeutung gewinnen.

Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung zwei Bebauungspläne in Altendorf auf den Weg gebracht.

Grünes Licht für Baugebiet

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Blick auf den Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ wurden entsprechend abgewogen bzw. berücksichtigt. Der Bebauungsplan wird jetzt öffentlich bekannt und erlangt damit Rechtskraft. „Durch den Stadtverordnetenbeschluss besteht jetzt auch im Stadtteil Altendorf für uns die Möglichkeit, den Neubau von bis zu 6 Wohnhäusern umzusetzen“, so Bürgermeister Stefan Hable.


Offenlage des Bebauungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden die Flächen abschließend festgelegt, auf denen die geplante Freiflächenphotovoltaik Altendorf entstehen soll.

Ferner wurde die Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise durchgeführt.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen sind in die Planentwürfe einzuarbeiten. Es erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange. Ferner sind die modifizierten Planentwürfe mit allen Unterlagen öffentlich auszulegen.

Die nach der Offenlage eingehenden Anregungen und Hinweise werden dann von der Stadtverordnetenversammlung geprüft und ggf. berücksichtigt. Abschließend erfolgt der Satzungsbeschluss mit dem der Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf nach erneuter Offenlage dann Rechtskraft erlangt.