Amtliche Bekanntmachungen 2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 34/2023

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2022 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 18. Dezember 2023.

Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2022

1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2022 folgenden Beschluss gefasst:

a.) Die Jahresrechnung für das Jahr 2022, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.

b.) Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 108.634,37 € (Gewinn Abwasserentsorgung = 11.757,51 € und Verlust Wasserversorgung = 120.391,86 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.

c.) Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2022 Entlastung erteilt. 


2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

An die Stadtwerke Naumburg


Prüfungsurteile

"Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Janu­ar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif­ten des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen für deutsche Kapi­talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Betrach­tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.


Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts­prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch­geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Ver­antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberich­tes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor­schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab­schluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Be­langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grunds­ätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetz­lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant­wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh­menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent­gegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hes­sischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf­tigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf­ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun­gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen­betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden han­delsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick­lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsur­teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Fal­sche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we­sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins­gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirt­schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeab­sichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü­fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü­fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge­deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel­lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkeh­rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam­keit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre­tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver­tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh­menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we­sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unter­nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we­sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da­zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi­zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un­seres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unterneh­menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge­schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis­sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset­zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga­ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un­vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um­fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, 31. Juli 2023

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Siegel

 gez.                                                               gez.

(Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser)           (Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer)

Wirtschaftsprüfer                                          Wirtschaftsprüfer

 

3. Öffentliche Auslegung

Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt gemäß
§ 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 18. Dezember 2023 bis zum 27. Dezember 2023 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.

 

Naumburg, den 18.12.2023

Stadtwerke Naumburg

gez.

Björn Horn

Kfm. Betriebsleiter



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 33/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

Hebesatzung der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 15. Dezember 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 18. Dezember 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 32/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

Vierten Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 15. Dezember 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 18. Dezember 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 31/2023

Bauleitplanung der Stadt Naumburg

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren

Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024

 

I Anlass und Ziel

Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg auf Grund geänderter Planungsabsichten eine ausgewiesene Grünfläche mit der Zweckbindung Friedhof in ein Wohngebiet umzuwandeln und im restlichen Änderungsbereich des Bebauungsplans die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen. Zudem ist eine geringfügige Nachverdichtung in Bezug auf die Grundflächenzahl geplant. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans soll als erster Bauabschnitt des Gesamtplans umgesetzt werden.

Der ca. 1,07 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/256, 632/351 und 633/258 von Flur 3 der Gemarkung Elbenberg. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.

II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 23.11.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg Internetseite der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Service > Bauleitplanung > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Baugesetzbuch (https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/) eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags         08:00 – 12:00 Uhr

montags und dienstags    14:00 – 15:30 Uhr und

donnerstags                     15:00 – 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4a, während der Sprechzeiten) oder in elektronischer Form an verwaltung@naumburg.eu vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

III Hinweise

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

IV. Umweltbezogene Informationen

Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.

1. Begründung mit Umweltbericht jeweils 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg

Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen

d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.

Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:

 

• Schutzgut Fläche: kein zusätzlicher Flächenverbrauch

• Schutzgut Boden: Reduzierung von Grünflächenanteilen und Erhöhung der überbaubaren Flächen und somit eine höhere Versiegelung und Beseitigung der gewachsenen Böden

• Schutzgut Wasser: durch geringere Grünflächenanteile und Erhöhung der überbaubaren Flächen ergibt sich eine höhere Versiegelung und Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes im Süden des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung

• Schutzgut Klima/Luft: Die auch klimawirksamen Grünflächenanteile werden im Bereich der festgesetzten Grünfläche - Friedhof reduziert bzw. durch Bebauung mit Gartenflächen ersetzt. •Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: In Bezug auf den Realbestand gehen Grünflächen (Obst-/ Freizeitgärten mit zahlreichen Gehölzen) sowie Grünlandflächen verloren. Der planungsrechtliche Bestand betrifft eine festgesetzte Grünfläche (Friedhof sowie bereits ausgewiesene Wohngebietsflächen einschließlich Erschließung.

Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., 18.10.2022) kann die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden, sofern die im Gutachten genannten Maßnahmen umgesetzt werden (Fledermauskästen, Bauzeitenregelung, Umweltbaubegleitung, Etablierung neuer Gehölzstrukturen und Extensivgrünflächen. Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.

• Landschaftsbild/Erholung: Die auch landschaftsbildwirksame Grünfläche (Friedhof) und die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern wird durch Bebauung mit Gartenflächen verändert.

• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Verlust von Obst-/Freizeitgärten und Grünland. Planungsrechtlich sind die Flächen bereits als Friedhof und Wohngebiet ausgewiesen. Nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Siedlungsflächen sind nicht zu erwarten.

•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen

• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.

• Kumulative Wirkungen: keine

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung, Kompensationsmaßnahmen (externe Kompensationsflächen).

3. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:

• Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Kassel bzgl. der Abwasserableitung, Lage des Plangebietes im festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebiet, Nichtzulässigkeit von Erdwärmesonden, bodenschutzrechtlichen Vorschriften, Lage der externen Kompensationsmaßnahme in der Gemarkung Elbenberg im Überschwemmungsgebiet

• Stellungnahme des Kreisbauernverbandes bzgl. Ausgleichsbedarf und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen hierzu

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat 31.3 mit Hinweis auf betroffene Wasserschutzgebiete

4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:

• Cloos, T. (18.10.2022): Artenschutzrechtliche Einschätzung (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zu erwarten


Anlagen

Der ca. 1,07 ha Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/246, 632/351 und 633/258 von Flur 3 der Gemarkung Elbenberg.


Externe Geltungsbereiche:

Externe Kompensationsmaßnahme, Teilgeltungsbereich B

Flurstück 114/2 (teilw.), Flur 5 in der Gemarkung Altendorf (2.080 m²). 

Externe Kompensationsmaßnahme, Teilgeltungsbereich C

Flurstück 36 (teilw.), Flur 2 in der Gemarkung Elben (3.022 m²).

Naumburg, den 07.12.2023

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 30/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 01. Dezember 2023.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 13. Dezember 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über

  1. den Beteiligungsbericht 2023
  2. die Jahresrechnung 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg
  3. den Antrag auf vorzeitige Zahlung der Hessenkassenrate 2024
  4. den 3. Nachtrag zur Hundesteuersatzung
  5. den 2. Nachtrag zur Mietregelung Gemeinschaftshäuser
  6. den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2024
  7. die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung zu einer Sitzung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 14. Dezember 2023, 19:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

Tagesordnung:

Teil A (Ohne Beratung)

  1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
  2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Wirtschaftsplans 2024 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

3. die Dorfentwicklung Naumburg

4. den Beteiligungsbericht 2023

5. die Jahresrechnung 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg

6. den Antrag auf vorzeitige Zahlung der Hessenkassenrate 2024

7. den 3. Nachtrag zur Hundesteuersatzung

8. den 2. Nachtrag zur Mietregelung Gemeinschaftshäuser

9. den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2024

10. die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 29/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

Vierten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 27. November 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 01. Dezember 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 28/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

Vierten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 27. November 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 28. November 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg




Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 27/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 16. November 2023.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 

Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Dienstag, den 21. November 2023, 19:30 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung:

  1. Alter Sportplatz Naumburg; Zukünftige Verwendung der dortigen Hütte
  2. Spielplätze in der Kernstadt
  3. Urnengrabfeld Friedhof Naumburg
  4. Ergebnis Ortstermin Elbener Pfad
  5. Abwägung der Stellungnahmen sowie die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. /28  „Hinterm Kuhberge II", Kernstadt (Stavo-Vorlage)
  6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 22. November 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über

  1. den 4. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung
  2. die Dorfentwicklung Naumburg
  3. die Abwägung der Stellungnahmen sowie den Offenlagebeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7  „Am Heckenrain", Stadtteil Elbenberg und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
  4. die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28  „Hinterm Kuhberge II", Kernstadt
  5. die Zustimmung zu einer Personalangelegenheit
  6. die beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung (Nutzung Crossiety-App, nur Beratung)

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 23. November 2023, 20:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

Tagesordnung:

Teil A (Ohne Beratung)

1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. den 4. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung

3. die Dorfentwicklung Naumburg

4. die Abwägung der Stellungnahmen sowie den Offenlagebeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7  „Am Heckenrain", Stadtteil Elbenberg und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

5. die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28  „Hinterm Kuhberge II", Kernstadt

6. die Zustimmung zu einer Personalangelegenheit

Hinweis:

Es ist beabsichtigt, den Tagesordnungspunkt 6 in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und beschließen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 26/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 07. November 2023.

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

 

Dienstag, den 14. November 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung:

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Abwägung der Stellungnahmen (Stavo-Vorlage)

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 25/2023

Bauleitplanung der Stadt Naumburg:

1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“

 

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf.

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 21.09.2023 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorfwurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 04.10.2023 (Aktenzeichen RPKS – 21 – 61a 1618/1-2023/1) die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im ST Altendorfgemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Naumburg im Stadtteil Altendorf wirksam.

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 22.07.2023 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans im ST Altendorf liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Flächennutzungsplanänderung ist zudem im Internet unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ abrufbar.

Hinweise

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flä­chennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Borken unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.

Die Abgrenzung der 1. Flächennutzungsplanänderung im Stadtteil Altendorf ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich (siehe ganz unten).


Hier: In-Kraft-Treten des Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 den Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15,  Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist zudem auf der Internetseite der Stadt Naumburg unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ einsehbar.

 

Hinweise

I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die­sen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichne­ten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Borken unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.

Hier: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf, gleichzeitig Änderungsbereich der 1. Flächennutzungsplanänderung in ST Altendorf sowie südlich und südöstlich gelegene externe Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans

Naumburg, den 26.10.2023

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 24/2023

Die Bekanntmachung Amt für Bodenmanagement wird amtlich bekanntgemacht:

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Oktober 2023.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 23/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 27. September 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 28. September 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 22/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

Dritten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg 

ausgefertigt am 27. September 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 28. September 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 21/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 07. September 2023.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Freitag, den 15. September 2023, 18:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

1. Mitteilungen und Anfragen

2. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (Stavo-Vorlage)

3. Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg (Stavo-Vorlage)

4. Stellungnahme zur ADAC-Rallye am 14.10.2023

5. Sachstand Dorferneuerung

6. Sachstand Anerkennung Erholungsort

7. Sachstand Glasfaserausbau

8. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Dienstag, den 19. September 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

1. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (Stavo-Vorlage)

2. Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren (Stavo-Vorlage)

3. Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg (Stavo-Vorlage)

4. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 20. September 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung über

  1. die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Naumburg und die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
  2. den Verzicht auf die Entnahme von Körperschaftssteuerbeträgen aus der Energie Region Kassel Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERK)
  3. die Kapitalerhöhung bei der Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (KEAM)
  4. den erneuten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren
  5. die 1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg
  6. über die Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg
  7. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
  8. den Erlass von Forderungen

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 21. September 2023, 20:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

Teil A (Ohne Beratung)

1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Naumburg und die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

3. den Verzicht auf die Entnahme von Körperschaftssteuerbeträgen aus der Energie Region Kassel Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERK)

4. die Kapitalerhöhung bei der Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (KEAM)

5. den erneuten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren

6. die 1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg

7. über die Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg

8. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts

9. den Erlass von Forderungen


Hinweis:

Es ist beabsichtigt, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und beschließen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 20/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 07. September 2023.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Montag, den 11. September 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

  1. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (Stavo-Vorlage)
  2. Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg (Stavo-Vorlage)
  3. Sachstand Dorferneuerung
  4. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

___________________________________________________________________________

Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Dienstag, den 12. September 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

  1. Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (Stavo-Vorlage)
  2. Nichtausübung eines Vorkaufsrechts (Stavo-Vorlage)
  3. Sachstand Dorferneuerung
  4. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 19/2023

Bauleitplanung der Stadt Naumburg

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg


I Aufstellungsbeschluss

Am 22.07.2023 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg.

Der am 09.09.2021 erfolgte Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung wurde hierdurch geändert (Durchführung der Bebauungsplanänderung nun im Regelverfahren anstelle des vereinfachten Verfahrens).

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.

II Anlass und Ziel

Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg auf Grund geänderter Planungsabsichten eine ausgewiesene Grünfläche mit der Zweckbindung Friedhof in ein Wohngebiet umzuwandeln und im restlichen Änderungsbereich des Bebauungsplans die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen. Zudem ist eine geringfügige Nachverdichtung in Bezug auf die Grundflächenzahl geplant. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans soll als erster Bauabschnitt des Gesamtplans umgesetzt werden.

Der ca. 1,07 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/256, 632/351 und 633/258 von Flur 3 der Gemarkung Elbenberg.

Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.

III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 22.07.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Vorentwürfe können in der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags         08:00 – 12:00 Uhr

montags und dienstags    14:00 – 15:30 Uhr und

donnerstags                     15:00 – 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen abrufbar.

Während des o.g. Zeitraumes kann sich Jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, (Zimmer 4a) vorbringen. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg unter www.naumburg.eu unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.


Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg, genordet, ohne Maßstab

Der ca. 0,4 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 252/1. 252 /2 und 481/246 (teilweise) von Flur 3 in der Gemarkung Elbenberg.


Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg, genordet, ohne Maßstab

Der ca. 1,07 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/256, 632/351 und 633/258 von Flur 3 in der Gemarkung Elbenberg.

 

 

Naumburg, den 07. September 2023

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 18/2023

Bauleitplanung der Stadt Naumburg

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt

Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023

 

I Anlass und Ziel

Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ auf Grund geänderter Planungsabsichten die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung im westlichen Teil des Bebauungsplangebietes zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen. Der zu ändernde Bereich soll in einem ersten Bauabschnitt erschlossen werden.

Ein Teil der im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen, sehr großzügig bemessenen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ soll im Rahmen der Nachverdichtung als WA ausgewiesen werden.

II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 09.06.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt beschlossen. (Hinweis: Der am 25.11.2021 erfolgte Aufstellungsbeschluss sah die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren vor. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg vom 09.06.2022 wird die Bebauungsplanänderung nun im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die in der Zeit vom 22.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bereits erfolgte Offenlage wird als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gewertet.)

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht liegt in der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags         08:00 – 12:00 Uhr

montags und dienstags    14:00 – 15:30 Uhr und

donnerstags                     15:00 – 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4a), während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

III Hinweise

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt werden

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

IV. Umweltbezogene Informationen

Zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.

1. Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt

Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen

d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.

Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:

 

• Schutzgut Fläche: kein zusätzlicher Flächenverbrauch ggü. dem rechtsgültigen Bebauungsplan

• Schutzgut Boden: geringfügige Reduzierung von Grünflächenanteilen und Erhöhung der überbaubaren Flächen und somit eine höhere Versiegelung und Beseitigung der gewachsenen Böden

• Schutzgut Wasser: durch geringere Grünflächenanteile und Erhöhung der überbaubaren Flächen ergibt sich eine höhere Versiegelung und Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes

• Schutzgut Klima/Luft: Veränderung der kleinklimatischen Situation, geringfügige Reduzierung klimawirksamer Grünflächenanteile

•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Gegenüber dem Realbestand gehen Acker- und zum geringeren Teil Grünlandflächen verloren. Gegenüber dem planungsrechtlichen Bestand geht durch die geplante Nachverdichtung eine im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche teilweise verloren. Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., 15.03.2022) kann die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.

• Landschaftsbild/Erholung: Die auch landschaftsbildwirksamen Grünflächenanteile werden geringfügig reduziert

• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Planungsrechtlich sind die Flächen bereits als Wohngebiet ausge-wiesen. Nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Siedlungsflächen sind nicht zu erwarten.

•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen

• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.

• Kumulative Wirkungen: keine

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung, Kompensationsmaßnahme (externe Kompensationsfläche).

3. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:

• Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Kassel bzgl. der Versickerung von Niederschlagswasser, Lage des Plangebietes im festgesetzten Heilquellenschutzgebiet sowie der Erlaubnispflicht von Erdwärmesonden

• Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel bzgl. im Geltungsbereich liegender, festgesetzter Kompensationsfläche und Kompensationsbedarf sowie Bauzeitenregelungen.

• Stellungnahme des Kreisbauernverbandes bzgl. Ausgleichsbedarf und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen hierzu

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, Immissionsschutz mit Hinweis auf mögliche Geruchsbelästigung durch nahegelegenen landwirtschaftlichen Betrieb

4.         Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:

• Cloos, T. (15.03.2022): Artenschutzrechtliche Einschätzung (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung zu erwarten

Anlagen

Geltungsbereich Bebauungsplanänderung (genordet, ohne Maßstab)

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt. Der ca. 2 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/1, 152/1 (teilw.), 47/2 (teilw.), 47/4, 48/4, 154/5 (teilw.), 35/8 (teilw.), 1/28 (teilw.), 49/51 (teilw.) und 49/62 (teilw.) von Flur 15 der Gemarkung Naumburg.


Externer Teilgeltungsbereich B (Kompensationsmaßnahme, genordet, ohne Maßstab)

Als externer Teilgeltungsbereich B (Kompensationsmaßnahme) wurde Flurstück 1/2, Flur 5 in der Gemarkung Altendorf (2.407 m²) aufgenommen.

 

Naumburg, den 07. September 2023

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 17/2023

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 30. August 2023.

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Anliegend wird die Wahlbekanntmachung der Stadt Naumburg für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023 amtlich bekanntgemacht.



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 16/2023

Nachstehend wird der Öffentliche Hinweis zu Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) amtlich bekannt gemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24. August 2023.

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Öffentlicher Hinweis

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Jede Person, die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Naumburg gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.

a) Übermittlungssperren

Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird.

Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:

1. Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG)

Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.

Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.

2. Parteien/Wählergruppen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 BMG)

Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

3. Alters-/Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 BMG)

Der Betroffene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.

4. Adressbuchverlage

(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 BMG)

Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen, akademische Grade und Anschriften volljähriger Einwohner erteilt werden. Betroffene haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.

5. Wehrverwaltung

(§ 36 BMG)

Es erfolgt eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV), Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Betroffenen haben das Recht dieser Übermittlung zu widersprechen.


b) Auskunftssperren

Die Auskunftssperre (nach § 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.

Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Sperren wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG
i. V. m. § 1758 BGB und § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 63 PersStG werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen. Für diese möglichen Fälle bedarf es keinen Antrag. Danach sind Melderegisterauskünfte unzulässig bei:

  • Bestehen eines Adoptionspflegeschaftsverhältnisses (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Adoptierten Kindern sowie Vornamensänderungen nach dem Transsexuellengesetz nach
    § 63 Personenstandsgesetz

Grundsätzlich sind Übermittlungs- und Auskunftssperren, sofern sie nicht kraft Gesetz eingetragen sind, bei Wegzügen bzw. Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit. Die Antragsstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.

Sowohl die Übermittlungssperre als auch die Auskunftssperre sind gebührenfrei.

 

Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist der

Magistrat der Stadt Naumburg
Bürgerbüro
Burgstraße 15
34311 Naumburg

Telefon 05625 / 7909-22



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 15/2023

Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 10.10.2023


Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 10.10.2023 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03.08.2023.



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 14/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 31. Juli 2023.

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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Mittwoch, den 23. August 2023, 19:30 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung:

1.Verkehrsberuhigung Elbener Pfad

Diskussion über derzeitigen Stand und weitere Maßnahmen/Alternativen zur Verkehrsplanung.

2. Schließung der Mittelwanne

Es wird eine Schließung der Mittelwanne im Bereich „Kreuzung zum Paterapfelweg“ erwogen.

3. Wiederherstellung/Nutzung der Freiflächen Kreuzung „Unter den Linden und Kiefernweg“

4. Glasfaser-Ausbau

Wie geht es mit dem Ausbau zeitlich weiter? Wie werden die Bereiche ausgebaut, die bisher noch nicht in Planung sind?

5. Aktueller Stand Dorferneuerungsprojekt

6. Aktueller Stand „Urnenfeld Friedhof“ (Der Bereich, wo nicht sichtbar ist, wer wo begraben ist)

7. Stand der Kommunalen Wärmeplanung

8. Weidelshof: Ist-Stand Reparatur Brückengeländer, Beleuchtung Schotterweg (zwischen Weidelshof und Schildweg)

9. Verschiedenes


Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, ST Altenstädt; Nr. 13/2023

Bebauungsplan Nr. III/11 – „Östlich der Waldecker Straße“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 22.06.2023 den Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße“ als Satzung beschlossen.

Ziel der Planung

Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Naumburg – Altenstädt und umfasst folgende in der Gemarkung Altenstädt liegenden Flurstücke: Flur 18, Flurstück 33/20 und Flur 13, Flurstücke 47/1 (tlw.), 1/3; 1/2; 2; 4/1; 28 und 17/1 (tlw.). Die Fläche wird im Norden durch die Waldecker Straße sowie der vorhandenen Bebauung, im Osten durch Flächen der Landwirtschaft sowie der Gemeindestraße An der Hardt und im Süden durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt.

Bekanntmachung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. I S. 176), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden

montags bis freitags         08.00 – 12.00 Uhr

montags und dienstags    14.00 – 15.30 Uhr und

donnerstags                       15.00 – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch im Internet auf der Homepage der Stadt Naumburg unter (www.naumburg.eu.) eingestellt.

https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/

 

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Naumburg, den 20.07.2023

Der Magistrat der Stadt Naumburg

Stefan Hable, Bürgermeister



Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 12/2023

Hiermit werden die folgenden Satzungen amtlich bekanntgemacht:

 

2. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Stadt Naumburg

und der

4. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

der Stadt Naumburg

 

beide ausgefertigt am 27. Juni 2023.

 

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 27. Juni 2023.

 

Die vollständigen Satzungstexte finden Sie hier:

 

2. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Stadt Naumburg

 

4. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

 

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 11/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 12. Juni 2023.

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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 22. Juni 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose Elbenberg

Naumburger Straße 2, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

Teil A (Ohne Beratung)

1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. die Wahl der Mitglieder des Personalrats in die Betriebskommission der Stadtwerke Naumburg

3. die Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Naumburg für die Wahl der Schöffen

4. die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung im Rahmen des Jahresabschluss 2022

5. die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für den Betrieb der Kindertagesstätte Naumburg

6. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße im Stadtteil Altenstädt

7. die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren

8. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren

9. den 2. Nachtrag zur Friedhofsordnung und 4. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung

10. den Antrag der SPD-Fraktion zur Nutzung der Crossiety-App

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin

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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 21. Juni 2023, 19:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung über

  1. die Wahl der Mitglieder des Personalrats in die Betriebskommission der Stadtwerke Naumburg
  2. die Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Naumburg für die Wahl der Schöffen
  3. die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung im Rahmen des Jahresabschluss 2022
  4. die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für den Betrieb der Kindertagesstätte Naumburg
  5. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße im Stadtteil Altenstädt
  6. die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren
  7. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren
  8. den 2. Nachtrag zur Friedhofsordnung und 4. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
  9. den Antrag der SPD-Fraktion zur Nutzung der Crossiety-App

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender

 


Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 10/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 31. Mai 2023.

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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Dienstag, den 13. Juni 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

 

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße, Stadtteil Altenstädt (Satzungsbeschluss)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 09/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 25. Mai 2023.

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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Dienstag, den 06. Juni 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Anlegung eines gestalteten Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Altendorf
  3. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Dienstag, den 06. Juni 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“ und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 08/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 18. April 2023.

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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Dienstag, den 02. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Mittwoch, den 03. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Geschwindigkeitskontrollen Wirtschaftsweg „An der Hardt“
  3. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 19:30 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Donnerstag, den 04. Mai 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Stellungnahme zur der Stärken/Schwächen-Analyse im Rahmen der Erstellung des KEK (KommunalesEntwicklungsKonzept)
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2023

Termin wurde aufgehoben!

Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 17.05.2023


Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 17.05.2023 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24.03.2023.



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2023

Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023


Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. März 2023

Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier:

Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023 vom 20. März 2023 bis zum 31. März 2023 während der Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausliegt (Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1) und in Papierform eingesehen werden kann.

Ansprechpartner hierfür ist Herr Björn Horn, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-30, bjoern.horn@naumburg.eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2023

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:

1. Nachtrag zur

Kostenbeitragssatzung

zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

ausgefertigt am 10. Februar 2023.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 13. Februar 2023.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2023

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 13. Februar 2023.

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Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2021

1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 09.02.2023 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2021 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Jahresrechnung für das Jahr 2021, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.
  2. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 13.960,45 € (Gewinn Abwasserentsorgung = 91.230,49 € und Verlust Wasserversorgung = 105.190,94 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.
  3. Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung erteilt.


2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

"Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. mit den einschlägigen für deutsche Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Betrachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.


Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge­führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab­schluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun­gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststeilungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, 20. Oktober 2022

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Siegel

(Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl)           (Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer)

Wirtschaftsprüfer                              Wirtschaftsprüfer


3. Öffentliche Auslegung

Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt gemäß
§ 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 21. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.

 

Naumburg, den 13.02.2023

Stadtwerke Naumburg

gez.

Björn Horn

Kfm. Betriebsleiter



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2023

Offenlegung des Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO

Nach den Regelungen des § 123a HGO hat die Stadt zur Information der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

Der Bericht für das Jahr 2022 wurde der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022 vorgelegt und erläutert. Der Bericht kann im Rathaus der Stadt Naumburg, Zimmer 15 (Herr Fingerling, 05625/7909-20), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 02/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 26. Januar 2023.

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 09. Februar 2023, 20:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

Tagesordnung

Teil A (Ohne Beratung)

1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. die Ehrung des Herrn Dr. Walter Lübcke

3. über die Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg

4. den 1. Nachtrag zur Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

5. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Wirtschaftsplans 2023 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO


Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin

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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 08. Februar 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

Tagesordnung

Beratung und Beschlussfassung über

1. die Ehrung des Herrn Dr. Walter Lübcke

2. über die Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg

3. den 1. Nachtrag zur Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Wirtschaftsplans 2023 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender



Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 01/2023

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 03. Januar 2023.

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Dienstag, den 17. Januar 2023, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Haushalt 2023
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Dienstag, den 24. Januar 2023, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Haushalt 2023
  2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

 

Donnerstag, den 26. Januar 2023, 19:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. Haushalt 2023

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher