Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Baugesetzbuch

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 

An dieser Stelle erfolgt die nach § 4a Abs. 4 des Baugesetzbuchs erforderliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Naumburg. Bitte wählen Sie jeweils der mit dem Namen des Bauleitplans bezeichneten Unterordner für die weiteren Informationen aus.