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Amtliche Bekanntmachungen 2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der
22. Januar 2026.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 04. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. den Beteiligungsbericht 2025
2. den vorzeitigen Eigentumsübergang des Campingplatzes Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 05. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg-Heimarshausen
ein.
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Wirtschaftsplans 2026 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
3. den Beteiligungsbericht 2025
4. den vorzeitigen Eigentumsübergang des Campingplatzes Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 02/2026
Zulassung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am
15. März 2026 in Naumburg
Anliegend werden die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die zugelassenen Wahlvorschläge für die
a.) Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
und jeweils für die Wahl zum
b.) Ortsbeirat Naumburg,
c.) Ortsbeirat Elbenberg,
d.) Ortsbeirat Altenstädt,
e.) Ortsbeirat Altendorf
und zum
f.) Ortsbeirat Heimarshausen.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Januar 2026.
Die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 01/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Ich habe nach dem Tod des Stadtverordneten Patrick Albrecht am 07. Januar 2026 festgestellt, dass Herr Christian Weltner der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen im Wahlvorschlag ist und er damit Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Ortsbeirat Elbenberg
Fener habe ich habe nach dem Tod des Stadtverordneten Patrick Albrecht am 07. Januar 2026 festgestellt, dass Herr Uwe Lippe der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen im Wahlvorschlag ist und er damit Mitglied des Ortsbeirats geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 07. Januar 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatz ist der 07. Januar 2026.

