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Amtliche Bekanntmachungen 2026
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 23/2026
Nachstehend wird der Öffentliche Hinweis zu Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) amtlich bekannt gemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 23. Juli 2026.
Öffentlicher Hinweis
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Jede Person, die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Naumburg gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.
a) Übermittlungssperren
Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird.
Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:
1. Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG)
Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.
Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
2. Parteien/Wählergruppen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 BMG)
Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
3. Alters-/Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 BMG)
Der Betroffene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.
b) Auskunftssperren
Die Auskunftssperre (nach § 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.
Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Sperren wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG
i. V. m. § 1758 BGB und § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 63 PersStG werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen. Für diese möglichen Fälle bedarf es keinen Antrag. Danach sind Melderegisterauskünfte unzulässig bei:
- Bestehen eines Adoptionspflegeschaftsverhältnisses (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch)
- Adoptierten Kindern nach § 63 Personenstandsgesetz
Grundsätzlich sind Übermittlungs- und Auskunftssperren, sofern sie nicht kraft Gesetz eingetragen sind, bei Wegzügen bzw. Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit. Die Antragsstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Sowohl die Übermittlungssperre als auch die Auskunftssperre sind gebührenfrei.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist der
Magistrat der Stadt Naumburg
Bürgerbüro
Burgstraße 15
34311 Naumburg
Telefon 05625 / 7909-0
________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 22/2026
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2024 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Juli 2026.
Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2024
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 25.06.2026 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2024 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2024, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.
b) Der Jahresverlust 2024 in Höhe von 142.140,04 € (Abwasserentsorgung = 61,92 € und Wasserversorgung = 142.078,12 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.
c) Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2024 Entlastung erteilt.
2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
Prüfungsurteile
"Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, 21. November 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Siegel
gez. gez.
(Dominik Petri) (Sascha Gönnheimer)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
3. Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt gemäß § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 13. Juli 2026 bis zum 22. Juli 2026 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 02. Juli 2026
Stadtwerke Naumburg
gez.
Björn Horn
Kfm. Betriebsleiter
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 21/2026
Jahresabschluss der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2023
Anliegend wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Jahresabschluss 2023 amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der
03. Juli 2026.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 25. Juni 2026 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Magistrates der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2023 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2023, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird hiermit gemäß § 112 Abs. 1 HGO beschlossen.
b) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird nach § 114 Abs. 1 HGO für die durch die Revision des Landkreises Kassel in Zusammenarbeit mit der Firma weisbach.finance geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Rechnungsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Veröffentlichung
Die Jahresrechnung mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO auf der Homepage der Stadt Naumburg https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/downloads/jahresrechnung-2023/ veröffentlicht.
Naumburg, den 02. Juli 2026
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Sebastian Lesch
Bürgermeister
________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 20/2026
Einladung zu einer Sitzung der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend wird die Einladung zu einer Sitzung der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 25. Juni 2026.
Ortsbeirat Heimarshausen
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Dienstag, den 21. Juli 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
1. Mitglied des Stadtteils in der Friedhofskommission
2. Wassertretanlage; Ausstattung mit einem Sonnensegel
3. Einseitiges Halteverbot in der Straße „Auf der Badung“
4. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Matthias Lange
Ortsvorsteher
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 19/2026
Bürgerversammlung am 15. Juli 2026
Hiermit wird die Einladung zu einer Bürgerversammlung am 15. Juli 2026, 19:00 Uhr im Haus des Gastes amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Juni 2026.
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 18/2026
Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2026
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. Juni 2026.
Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier:
Hinweis nach § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Haushaltsplan der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2026 über die Internetseite www.naumburg.eu einsehbar ist (https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/verwaltung/interaktiver-haushalt/).
Magistrat der Stadt Naumburg
________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 17/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 11. Juni 2026.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 24. Juni 2026, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- die Wahl der oder des Vorsitzenden
- die Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden
- die Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- die Wahl der Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission
- die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
- den Jahresabschluss 2023 der Stadt Naumburg
- den Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Naumburg
- den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 Änderung 36 Freiflächen-photovoltaikanlage Dörmesgraben und zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg
- die Schaffung der ehrenamtlichen Stelle einer/eines Inklusionsbeauftragten
- die Genehmigung eines Vertrags nach § 77 Abs. 2 HGO
- die (Nicht-)ausübung eines Vorkaufsrechts
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2026 - 2031 für
Donnerstag, den 25. Juni 2026, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, Naumburg-Elbenberg
ein.
Teil A (Ohne Beratung)
- Eröffnung
- Einführung, Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung einer ehrenamtlichen Stadträtin
- Mitteilungen und Anfragen
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
4. die Wahl der Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission
5. die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
6. den Jahresabschluss 2023 der Stadt Naumburg
7. den Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Naumburg
8. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 Änderung 36 Freiflächen-photovoltaikanlage Dörmesgraben und zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg
9. die Schaffung der ehrenamtlichen Stelle einer/eines Inklusionsbeauftragten
10. die Genehmigung eines Vertrags nach § 77 Abs. 2 HGO
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 16/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. Juni 2026
Ortsbeirat Naumburg
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Mittwoch, den 17. Juni 2026, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 Änderung 36 Freiflächen-photovoltaikanlage Dörmesgraben und zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg
- Benennung Vertreter/in des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Dorfentwicklung Naumburg
- Verkehrsberuhigung Straße „Am Bruch“
- Verschiedenes
gez.
Philip Bestmann
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Altenstädt
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Donnerstag, den 18. Juni 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindegarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Wahl einer stellvertretenden Ortsvorsteherin / eines stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung Vertreter/in des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Dorferneuerung Altenstädt
- Städtische Grünflächen
- Verschiedenes
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 15/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
15. März 2026 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Ortsbeirat Elbenberg
Aufgrund seiner Verzichtserklärungen habe ich am 07. Mai 2026 festgestellt, dass Herr Thomas Neuhaus, der über den Wahlvorschlag Freie Wählergemeinschaft (FWG) in den Ortsbeirat Elbenberg gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags FWG mit den meisten Stimmen ist Herr Pascal Bringmann. Daher habe ich festgestellt, dass er an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied des Ortsbeirats Elbenberg geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 07. Mai 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis: Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 07. Mai 2026.
________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 14/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
15. März 2026 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Ortsbeirat Heimarshausen
Aufgrund seiner Verzichtserklärungen habe ich am 05. Mai 2026 festgestellt, dass Herr Matthias Stiehl, die über den Wahlvorschlag Heimarshäuser Liste in den Ortsbeirat Heimarshausen gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist.
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen ist Frau Heike Kern. Daher habe ich festgestellt, dass Sie an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied des Ortsbeirats Heimarshausen geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 05. Mai 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis: Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 05. Mai 2026.
________________________________________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 13/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
15. März 2026 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
aufgrund von Verzichtserklärungen habe ich am 23. April 2026 im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung festgestellt, dass die Herren Wolfgang Sprenger,
Thomas Hocke, Udo Umbach, Till Arend und Matthias Stiehl aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden sind. Am 27. April 2026 habe ich ebenfalls aufgrund einer Verzichtserklärung festgestellt, dass Herr Martin Doßmann aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl und der weiteren vorliegenden Erklärungen rücken als nächste noch nicht berufene Bewerber folgende Personen nach:
Wahlvorschlag CDU: Jan Herchenröder, Michaela Viereckt, Stefan Lapp
Wahlvorschlag SPD: Uwe Lippe, Christian Weltner
Wahlvorschlag FWG: Thomas Neuhaus
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 27. April 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 28. April 2026.
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 12/2026
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Naumburg nach § 26 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 23. April 2026 in getrennten Beschlüssen sowohl die Wahl zu Stadtverordnetenversammlung als auch die Wahlen zu den Ortsbeiräten Naumburg, Elbenberg, Altenstädt, Heimarshausen und Altendorf für gültig erklärt. Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24. April 2026.
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 11/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
15. März 2026 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund Ihrer Verzichtserklärungen habe ich am 16. April 2026 festgestellt, dass Frau Heidi Völkerding, die über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen, der zudem nicht auf das Nachrücken verzichtet hat, ist Herr Pascal Simshäuser. Daher habe ich festgestellt, dass er an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Ortsbeirat Naumburg
Aufgrund Ihrer Verzichtserklärungen habe ich am 16. April 2026 zudem festgestellt, dass Frau Heidi Völkerding, die über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat Naumburg gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen ist Herr Ingo Wendeborn. Daher habe ich festgestellt, dass er an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied des Ortsbeirats Naumburg geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 16. April 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis: Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 17. April 2026.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 10/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. April 2026
Ortsbeirat Heimarshausen
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Dienstag, den 14. April 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Verschiedenes
gez.
Timo Pfennig
Ortsvorsteher
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2026 - 2031 für
Donnerstag, den 23. April 2026, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10 - 12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Sebastian Lesch
- Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Mitglied
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
5. Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
7. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin oder eines stellvertretenden Schriftführer
8. Entscheidung über Einsprüche nach § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und über die Gültigkeit der Wahl nach § 26 KWG für folgende Wahlen:
a) Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg
b) Wahl des Ortsbeirats Naumburg
c) Wahl des Ortsbeirats Elbenberg
d) Wahl des Ortsbeirats Altenstädt
e) Wahl des Ortsbeirats Heimarshausen
f) Wahl des Ortsbeirats Altendorf
9. Festlegung der Zahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusse
10. Wahl der Ausschussmitglieder des Haupt- und Finanzausschusses oder Beschluss über die Besetzung des Ausschusses im Benennungsverfahre
11. Wahl, Einführung, Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträt
12. Wahl von fünf Vertreterinnen und Vertretern sowie fünf Stellvertreterinnen und Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumbur
13. Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Kommunalen Gebietsrechenzentrums Hessen (ekom21 – KGRZ Hessen)
gez.
Sebastian Lesch
Bürgermeister
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Ortsbeirat Altenstädt
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 21. April 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindegarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Dorferneuerung
- Verschiedenes
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Elbenberg
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Mittwoch, den 22. April 2026, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Verschiedenes
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Naumburg
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Mittwoch, den 29. April 2026, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Verschiedenes
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Altendorf
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 05. Mai 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Verschiedenes
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 09/2026
Ergebnis der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Naumburg
Anliegend werden die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die Ergebnisse der
a.) Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
und zusammengefasst für die Wahlen zu
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 30. März 2026.
Die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
Thomas Fingerling
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 08/2026
Ergebnis der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Naumburg
Anliegend werden die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die Ergebnisse der
a.) Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
und zusammengefasst für die Wahlen zu
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 20. März 2026.
Die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
Thomas Fingerling
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Februar 2026.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 04. März 2026, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Wirtschaftsplans 2026 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
2. die Anhörung zu einer Abweichung nach § 246e Baugesetzbuch
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 05. März 2026, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Wirtschaftsplans 2026 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2026
Beschleunigte Zusammenlegung Fritzlar-Lohne – Z 2655 –
Hiermit wird die Bekanntmachung vom Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 09. Februar 2026.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 04. Februar 2026.
Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Dienstag, den 10. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Haushalt 2026 der Stadt Naumburg
- Verschiedenes
gez.
Timo Pfennig
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 17. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
1. Haushalt 2026 der Stadt Naumburg
2. Dorfmuseum Altendorf
3. Anlegen eines innerdörflichen Reitplatzes
4. Verschiedenes
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 24. Februar 2026, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Mitteilungen und Anfragen
- Haushalt 2026 der Stadt Naumburg
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Donnerstag, den 26. Februar 2026, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Dorferneuerung Naumburg
- Haushalt 2026 der Stadt Naumburg
- Verschiedenes
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 03. März 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindegarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Dorferneuerung Naumburg-Altenstädt
- Haushalt 2026 der Stadt Naumburg
- Verschiedenes
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2026
Wahlbekanntmachung der Stadt Naumburg für die Allgemeinen Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl des Landkreises Kassel
Anliegend wird die o. g. Wahlbekanntmachung amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. Februar 2026.
Die Wahlbekanntmachung hängt im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Magistrat der Stadt Naumburg
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2026
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der
22. Januar 2026.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 04. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. den Beteiligungsbericht 2025
2. den vorzeitigen Eigentumsübergang des Campingplatzes Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 05. Februar 2026, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg-Heimarshausen
ein.
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Wirtschaftsplans 2026 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
3. den Beteiligungsbericht 2025
4. den vorzeitigen Eigentumsübergang des Campingplatzes Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 02/2026
Zulassung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am
15. März 2026 in Naumburg
Anliegend werden die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die zugelassenen Wahlvorschläge für die
a.) Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
und jeweils für die Wahl zum
b.) Ortsbeirat Naumburg,
c.) Ortsbeirat Elbenberg,
d.) Ortsbeirat Altenstädt,
e.) Ortsbeirat Altendorf
und zum
f.) Ortsbeirat Heimarshausen.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Januar 2026.
Die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 01/2026
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahl am
14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Ich habe nach dem Tod des Stadtverordneten Patrick Albrecht am 07. Januar 2026 festgestellt, dass Herr Christian Weltner der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen im Wahlvorschlag ist und er damit Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Ortsbeirat Elbenberg
Fener habe ich habe nach dem Tod des Stadtverordneten Patrick Albrecht am 07. Januar 2026 festgestellt, dass Herr Uwe Lippe der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD mit den meisten Stimmen im Wahlvorschlag ist und er damit Mitglied des Ortsbeirats geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
Naumburg, den 07. Januar 2026
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweis:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatz ist der 07. Januar 2026.

