Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald

Die Stadt Naumburg ist Mitglied in einem Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in Habichtswald (Gemeindeverwaltung). Dieser Gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk übernimmt für die Stadt Naumburg und weitere Kommunen den Großteil der ordnungsrechtlichen Aufgaben. Dies sind insbesondere Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, aus dem Bereich des Gaststättenrechts, bei der Überwachung der Haltung von gefährlichen Hunden aber auch  zahlreiche andere klassische ordnungsrechtliche Aufgaben.

Die Vordrucke, die für die Beantragung verschiedener ordnungsrechtlicher Genehmigungen etc. erforderlich sind, finden Sie direkt auf der Webseite der Gemeinde Habichtswald unter der Rubrik https://www.habichtswald.de/rathaus-politik/verwaltung/ordnungsbehoerdenbezirk


Zusatzinformationen:

Feuerwerke:

Antragsteller werden gebeten, mit dem Ordnungsbehördenbezirk Kontakt aufzunehmen.

Parkerleichterungen:

Bei Beantragung der blauen Ausweise zur Parkerleichterung (Merkzeichen aG u. Bl.) bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (beide Seiten) und, falls vorhanden, eine Kopie des aktuellen Bescheides vom Versorgungsamt, ein Passfoto (falls vorhanden bzw. Herstellung zumutbar) sowie die aktuelle Anschrift des Betroffenen oder Zustellungsbevollmächtigten (ist nicht auf dem Ausweis vermerkt) an den Ordnungsbehördenbezirk senden.

Kontakte

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