Im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung am 15.05.2025 im Haus des Gastes in Naumburg haben die Stadtverordneten verschiedene rechtliche Normen auf den Weg gebracht.
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Gemeinsamer Standesamtsbezirk
Die seit dem Jahr 2011 unverändert bestehende Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Kommunen Bad Emstal, Breuna, Habichtswald, Naumburg, Wolfhagen und Zierenberg zum Gemeinsamen Standesamtsbezirk Wolfhager Land mit Sitz in Wolfhagen wurde modifiziert. Dies war erforderlich, weil der bestehende Schlüssel zur Verteilung der Kosten dieser interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund der aktuellen Steigerungsraten nicht mehr auskömmlich bemessen war und daher angepasst werden musste. Für die Stadt Naumburg ergeben sich hierdurch ab 2025 Mehrkosten in Höhe von ca. 10.345,- € im Jahr.
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B-Plan „Am Schulwald“ in Altenstädt
Der Satzungsbeschluss für die Änderung des B-Plans „Am Schulwald“ in Altenstädt wurde gefasst. Bisher war dort im Norden der Straße „Auf der Höfe“ auf einem Abschnitt von ca. 40 m eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ festgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass diese Festsetzung nicht der realen Nutzung entspricht und damit offensichtlich städtebaulich nicht mehr erforderlich ist. Die Stadtverordneten haben mit ihrem Beschluss den Bebauungsplan nun dahingehend geändert, dass er diesem Umstand Rechnung trägt.
Er wird somit an die tatsächliche Nutzung des Areals als öffentliche Straßenverkehrsfläche angepasst. Eine entsprechende Verkehrsbeschilderung des dortigen Bereichs wird zeitnah erfolgen.
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Anpassung der Kurbeitragssatzung
Mit Blick auf die bestehende Kurbeitragssatzung wurden von den Stadtverordneten folgende Anpassungen beschlossen. Diese Änderungen betreffen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, die ihren Standort in der Kernstadt (Kneippheilbad) sowie in Elbenberg und Heimarshausen (staatlich anerkannte Erholungsorte) haben.
• Der seit 1995 in seiner Höhe unveränderte Kurbeitrag wird ab dem 01.01.2026 von bisher 0,50 € auf
dann 1,00 € steigen.
• Der Beitragszeitraum (bisher Mai bis Oktober) wird auf das gesamte Jahr ausgeweitet.
• Die Befreiungspflicht des Kurbeitrags für dienstliche Übernachtungen (Monteure, Handlungsreisende
etc.) wird ab dem 01.01.2026 aufgehoben.
Der Kurbeitrag (bisher ca. 12.000,- € / Jahr, künftig ca. 25.000,- € / Jahr) wird von den Übernachtungsgästen der Beherbergungsbetriebe in der Kernstadt sowie in Elbenberg und Heimarshausen erhoben. Er wird von der Stadt zweckgebunden zur anteiligen Deckung der Kosten im Bereich Tourismus verwendet.
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Feuerwehrgebührensatzung
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg haben die Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung beschlossen.
Zum einen wurde das neue für die Feuerwehr Altenstädt beschaffte TSF/L (Tragkraftspritzenfahrzeug / Logistik) mit in die Satzung aufgenommen, damit dieses im Einsatzfall auch rechtssicher abgerechnet werden kann.
Zum anderen wurden die einzelnen Gebührensätze für Reinigungsleistungen etc. durch den generellen Verweis auf die von der Stadt Wolfhagen festgesetzten Gebühren für die Dienstleistungen in den Werkstätten des Feuerwehrdienstleistungszentrums der Feuerwehr Wolfhagen ersetzt.
Hintergrund ist, dass diese Leistungen komplett in Feuerwehrdienstleistungszentrum Wolfhagen erbracht werden. Durch den jetzt vorgenommenen Verweis wird eine erneute Anpassung der Naumburger Gebührensatzung im Falle von sich in Wolfhagen ergebenden Gebührenänderungen entbehrlich.