- Stadt & Bürgerservice
- Verwaltung
- Service
- Politik & Geschichte
- Partnerstädte
- Wahlen
- Gremien
- Magistrat
- Stadtverordnetenvorsteherin und Mitglieder
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ortsbeirat Altendorf
- Ortsbeirat Altenstädt
- Ortsbeirat Elbenberg
- Ortsbeirat Heimarshausen
- Ortsbeirat Naumburg
- Fraktionsvorsitzenden
- Niederschriften Stadtverordnetenversammlung Wahlzeit 2021-2026
- Unterlagen der Stadtverordnetenversammlung Wahlzeit 2021-2026
- Geschichte Naumburgs
- Stadtteile
- Naumburger Hauschronik
- Bildergalerie 60er Jahre
- Neuigkeiten
- Dorfentwicklung
- Förderprogramme
- Bildung, Soziales & Gesellschaft
- Kindertagesstätten
- Schulen & Bücherei
- Soziale Einrichtungen
- Kirchengemeinden
- Kath. Kirchengemeinde St. Heimerad
- Evangelische Kirchengemeinde Naumburg-Ippinghausen
- Evangelische Kirchengemeinde Elbenberg
- Evangelische Kirchengemeinde Balhorn-Altenstädt
- Evangelische Kirchengemeinde Altendorf
- Evangelische Kirchengemeinde Züschen-Haddamar-Heimarshausen
- Selbständige Evangelisch Lutherische Kirche Balhorn-Altenstädt
- Gemeinschaftshäuser
- Hilfsorganisationen
- Junge Familie vernetzen
- KulturPass Bundesregierung
- Tourismus & Freizeit
Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage

