Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.naumburg.eu veröffentlichte Website der Stadt Naumburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Landes Hessen vorgenommenen vereinfachten Überprüfung vom 09.01.2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere

  • Beschreibung
    • Bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Maßnahmen
    • PDF-Dokumente werden barrierefrei umgesetzt.
  • Barrierefreie Alternative
    • Über das „Barriere melden“ - Formular können Sie barrierefreie Versionen der PDF-Dokumente anfragen.

Noch aufzuführende Barrieren

  • Beschreibung
    • Kontraste
    • Überschriften; Texte sind aus Layout Gründen als Überschrift gekennzeichnet
    • Layoutgrafiken besitzen teilweise Alternativtexte
  • Maßnahmen
    • Kontraste werden angepasst
    • Schriftgrößen für normalen Text werden angepasst, auf den Einsatz von Überschriften aus Layoutgründen wird verzichtet
    • Alternativtexte aus Layoutgrafiken werden entfernt

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am  08.11.2021 erstellt und zuletzt am 23.10.2025 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Magistrat der Stadt Naumburg

Burgstraße 15

34311 Naumburg

+49 5625 7909-0

+49 5625 7909-50

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser „Barriere melden“- Formular mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr.  Erdmuthe  Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT - Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

+49 641 303-2901

Durchsetzung beantragen