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Baulandvermarktung
Wie gehe ich vor?
Sie interessieren sich für den Erwerb eines Bauplatzes in der Kernstadt oder in einem Stadtteil der Stadt Naumburg, in dem in Kürze Bauplätze erschlossen werden sollen? Dann lassen Sie sich einfach bereits jetzt für künftige Baugebiete in Ihrem Wunschort vormerken (registrieren)! Sie werden dann automatisch über den Vermarktungsbeginn informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt!
Um welche Bauplätze geht es?
Die Stadt Naumburg kann folgende öffentliche Bauplätze erschließen:
- in der Kernstadt das Baugebiet „Hinterm Kuhberg“
zur Lageskizze klicken Sie bitte hier
- in Altenstädt das Baugebiet „Auf der kleinen Hardt“
zur Lageskizze klicken Sie bitte hier
- in Elbenberg das Baugebiet „Am Heckenrain“
zur Lageskizze klicken Sie bitte hier
- in Altendorf das Baugebiet „Nördlich des Lohwegs“
zur Lageskizze klicken Sie bitte hier
Im Stadtteil Heimarshausen stehen aktuell keine städtischen Baugrundstücke zur Verfügung.
Wer kann sich vormerken (registrieren) lassen?
Volljährige und voll geschäftsfähige Bauwillige, die zur Selbstnutzung von der Stadt Naumburg ein Grundstück erwerben wollen. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sind vom Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb eines Vergabeverfahrens haben lediglich die Bewerber/Innen die Möglichkeit ein Grundstück zu erwerben, die in der jeweiligen Interessentenliste eingetragen sind. Die Listenplätze sind nicht übertragbar.
Die Vormerkung zur Eintragung in die Interessentenlisten ist unverbindlich. Die Eintragung in die Interessentenliste erfolgt erst nach Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € an die Stadtkasse Naumburg (IBAN: DE45 5205 0353 0165 0202 84) mit dem Zahlungsvermerk „Bauplatzregistrierung“.
Wie lange kann ich mich vormerken (registrieren) lassen?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bis zum 31. Oktober 2025 in der Interessentenliste vormerken (registrieren) zu lassen (Eintragungsfrist). Wir werden aufgrund aller eingegangenen Interessenbekundungen zu gegebener Zeit entscheiden, ob und wenn ja welches Baugebiet wir erschließen und in welchem Zeitrahmen die Erschließung erfolgen kann.
Wird mit der Vermarktung eines Baugebietes in einem der Bereiche, für den Sie vorgemerkt (registriert) sind, begonnen, werden Sie zunächst automatisch informiert und auf Wunsch an der jeweiligen Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Interessenabfrage und die eigentliche Grundstücksvergabe als 2. Stufe).
Wie erfolgt die Grundstücksvergabe?
Sofern Sie an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten und Ihre Rückmeldung zur Interessenabfrage fristgerecht bei der Stadt Naumburg eingegangen ist, erhalten Sie im Rahmen Ihres Listenplatzes zu gegebener Zeit die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) abzugeben. Der Listenplatz wird anhand des ursprünglichen Eintragungsdatums Ihrer Vormerkung (Registrierung) in der jeweiligen Interessentenliste (Eingang des „Vormerkbogens Interessentenlisten" bei der Stadt Naumburg) generiert. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt an diejenigen Bewerber/Innen, die die verbindliche Erklärung (Grundstückswunschliste) fristgerecht eingereicht haben, nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der jeweiligen Interessentenliste (Listenplatz) unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke. Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden Ihre Einträge in den Interessentenlisten gelöscht. Bewerber/Innen, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren (Interessenabfrage und Grundstücksvergabe) nicht oder verspätet melden, können - auch zu einem späteren Zeitpunkt - in dem aktuellen, oder in parallellaufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden. Zudem werden diese Bewerber/Innen aus sämtlichen Interessentenlisten gelöscht.
Vorgemerkten (registrierten) Bewerber/Innen wird für den Fall einer Erschließung des von ihnen gewünschten Grundstücks ein Preis von 170,- Euro pro qm zugesichert. Der Preis ermäßigt sich für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind um 10,- Euro und für Familien mit zwei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um 20,- Euro pro qm. Für Bewerber/Innen mit Wohnsitz oder früherem Wohnsitz in Naumburg ermäßigt sich der Kaufpreis daneben um weitere 10,- Euro pro qm.
Zur Vormerkung (Registrierung) füllen Sie einfach den „Vormerkbogen Interessentenlisten“ aus und schicken Sie diesen per E-Mail oder postalisch an:
Stadt Naumburg Liegenschaftsmanagement Burgstraße 15 34311 Naumburg
Die Vormerkung (Registrierung) zur Eintragung in die Interessentenlisten ist unverbindlich. Die Eintragung in die Interessentenliste erfolgt erst nach Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € an die Stadtkasse Naumburg (IBAN: DE45 5205 0353 0165 0202 84) mit dem Zahlungsvermerk „Bauplatzregistrierung“.
Bitte beachten Sie, dass gemeinschaftlich eingetragene Bewerber/Innen (ein Vordruck) auch nur zusammen 1 Grundstück erwerben können.
Vormerkbogen „Interessentenlisten“
Hinweise zum Verfahren:
Eine Vormerkung in den Interessentenlisten impliziert nicht automatisch eine Baulandentwicklung in dem Bereich, für den Sie sich eintragen lassen haben. Wird mit der Vermarktung begonnen, erhalten Sie automatisch nähere Informationen zum Baugebiet und werden auf Wunsch an dem Grundstücksvergabeverfahren beteiligt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen.
Vorgemerkten Bewerber/Innen wird für den Fall einer Erschließung des von Ihnen gewünschten Grundstücks ein Preis von 170,- Euro pro qm zugesichert. Der Preis ermäßigt sich für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind um 10,- Euro und für Familien mit zwei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um 20,- Euro pro qm. Für Bewerber/Innen mit Wohnsitz oder früherem Wohnsitz in Naumburg ermäßigt sich der Kaufpreis daneben um weitere 10,- Euro pro qm.