Anlässlich der nächsten Stadtverordnetensitzung am Freitag, den 16. Dezember 2022 besteht für Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, sich eine Frage in der öffentlichen Sitzung beantworten zu lassen.
Die Regeln für die Fragestunde lauten wie folgt:
Vor jeder Stadtverordnetenversammlung findet eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern statt, die sich mit Fragen, Anregungen und anderen Informationen an den Magistrat, den/die Stadtverordnetenvorsteher/in, die Fraktionen oder einzelne fraktionslose Stadtverordnete wenden können.
Zulässig sind nur solche Eingaben, die sich auf städtische Aufgaben und Zuständigkeiten beziehen und spätestens eine Woche vorher bei der Stadtverwaltung schriftlich (Brief oder E-Mail an verwaltung@naumburg.eu) eingereicht werden. Während der von dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in geleiteten Anhörung sind nach der Stellungnahme des jeweiligen Adressaten Ergänzungsfragen zulässig.
Die Eingaben werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs behandelt. Die Anhörung ist auf 15 Minuten begrenzt. Aus Zeitgründen ggf. nicht mehr behandelbare Anliegen werden schriftlich beantwortet.
Eingaben zur jeweiligen Tagesordnung sind nicht zulässig.
Spätester Eingabetermin für Fragen aus der Bürgerschaft, die in der Sitzung am 16. Dezember 2022 beantwortet werden, ist Freitag, den 09. Dezember 2022.