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Stadtverordnetenversammlung hat getagt
Bauplanungsrechtlicher Beschluss auf den Weg gebracht
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt, wurde als Satzung beschlossen. Die im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden entsprechend berücksichtigt und der Umweltbericht gebilligt.
Jahresrechnung 2021 wurde beschlossen, Magistrat der Stadt Naumburg entlastet
Die Jahresrechnung für das Jahr 2021, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wurde gemäß § 112 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung - HGO - beschlossen. Dem Magistrat der Stadt Naumburg wurde für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung erteilt. Der Überschuss beläuft sich auf 80.927,14 € und fällt somit um 55.957,14 € höher aus als in der Haushaltsplanung für 2021 veranschlagt. Dieser Überschuss ergibt sich aus der Zusammenfassung des ordentlichen Ergebnisses (Überschuss) und des außerordentlichen Ergebnisses (Fehlbetrag).
Naumburg weiterhin im Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald
Auf Grund des Austritts der Städte Gudensberg und Niedenstein aus dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald hat der bisherige öffentlich-rechtliche Vertrag zur Bildung eines Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirks seine Wirksamkeit verloren. Um die Aufgabenwahrnehmung wie bisher durch die Gemeinde Habichtswald durchführen zu können, war in den Kommunen Habichtswald, Breuna, Zierenberg, Naumburg und Bad Emstal der Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Bildung eines Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirks zum 01. Januar 2026 zu beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat diesen Beschluss im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung gefasst.
Neue Prioritäten bei den Projekten der Dorfentwicklung gesetzt
Auf Vorschlag des Ortsbeirats Naumburg und der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung jetzt der Projektplan Dorfentwicklung angepasst. Für die weitere Umsetzung des Projektes „Fachliche Verfahrensbegleitung der Stadt Naumburg“ durch das Planungsbüro akp ist eine Mittelaufstockung notwendig, weil der zur Verfügung stehende Kostenrahmen in Höhe von 20.000,- € netto bzw. 23.800,- € brutto fast aufgebraucht ist. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,- € netto bzw. 11.900,- € brutto werden aus dem Projekt „Planungsleistung Freiraumstudie Elbe Naumburg“ verwendet, das dann entfallen soll. Ferner soll das Projekt „Schaffung und Aufwertung von Spiel- und Begegnungsplätzen Naumburg“ um 40.000,- € netto bzw. 47.600,- € brutto aufgestockt werden. Die Mittel hierfür stammen aus dem Projekt „Umsetzung Freiraumstudie Elbe Naumburg“, welches dann ebenfalls entfällt.


