Prädikat bestätigt: Elbenberg und Heimarshausen dürfen sich weiterhin „Erholungsort“ nennen


Naumburg-Elbenberg wurde 1977 erstmalig das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen, das seitdem mehrfach bestätigt wurde. 2016 wurde erneut das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2023 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte für Elbenberg den Bestätigungsbescheid und die Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „staatlich anerkannter Erholungsort“ an Bürgermeister Stefan Hable, Claudia Thöne und Ortsvorsteher Gerd Förster (v. l. n. r.). 


Naumburg-Heimarshausen wurde 1993 erstmalig das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen, dies wurde zuletzt 2007 bestätigt. 2016 wurde erneut das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2023 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte für Heimarshausen den Bestätigungsbescheid und die Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „staatlich anerkannter Erholungsort“ an Bürgermeister Stefan Hable, Claudia Thöne und Ortsvorsteher Sebastian Lesch (v. l. n. r.). 


Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort. Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt. Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet. Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).

Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung


Gruppenbild: Übergabe der Urkunden zur Re-Prädikatisierung.