Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung am 09. Februar 2023
- das Investitionsprogramm 2023,
- den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg für das Geschäftsjahr 2023 und
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit allen Anlagen
bei einer Stimmenenthaltung beschlossen. Der Haushaltsplan sieht einen geringen Überschuss von rd. 4.000,- € und Investitionen in einem Umfang von rd. 500.000,- € vor.
Dabei wurden gegenüber der vom Magistrat eingebrachten Ursprungsversion des Haushalts folgende Änderungen beschlossen:
- Die Personalkosten für die Stelle im Bereich der Jugendarbeit sind für das ganze Jahr in Ansatz zu bringen. Die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit ist zu prüfen (Antrag der SPD-Fraktion). Diese Veränderung schlägt im Ertrag und im Aufwand mit jeweils 32.000,- € zu Buche und ist damit für den Haushalt kostenneutral.
- Der Investitionskostenzuschuss für eine Mauersanierung ist von 10.000,- € auf 5.000,- € zu reduzieren (Antrag der SPD-Fraktion).
- Für die Bepflanzung des Gewässers „Karbach“ in Altenstädt sind 6.000,- € Aufwendungen und 5.500,- € Erträge vorzusehen (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU).
- Zur Begleichung von Planungskosten zur Umsetzung der Erschließung der neuen Baugebiete in allen Stadtteilen wird in 2023 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 100.000,- € eingestellt (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU).
- Die im Haushalt ursprünglich für das sog. „Straßenbauprogramm II“ vorgesehenen 20.000 € sollen konkret als Planungskosten für den Ausbau der „Hufeisenstraße“ und der Straße „Zur Wiege“ im Stadtteil Altendorf sowie der Straße „Wenigenfeldsweg“ im Stadtteil Elbenberg eingesetzt werden.
Die voraussichtlich entstehenden Kosten für die Straßenerneuerung und die Erneuerung der darunterliegenden Wasserversorgungsleitungen sind neu zu ermitteln.
Auf dieser Basis wird der Magistrat gebeten, die Ausbaumaßnahmen in den Entwürfen der Haushalte 2024 und 2025 neu zu veranschlagen, dies auch unter Berücksichtigung des geltenden Beitragsrechts und der vom Magistrat am 25.02.2022 vorgelegten Härtefallregelung. Die Härtefallregelung soll aufgrund der zu verzeichnenden Preissteigerungen in der Baubranche seitens des Magistrats an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst werden und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU).
- Die Erschließung der neuen Baugebiete in den Stadtteilen Naumburg, Elbenberg, Altenstädt und Altendorf, soll durch einen Erschließungsträger oder ein oder mehrere Ingenieurbüros erfolgen. Es soll eine umfassende und aktuelle Marktanalyse vorgenommen und Vorschläge für die Grundstückspreise erarbeitet werden. Darin enthalten können Richtlinien sein für eine Kaufpreisermäßigung für Familien mit Kindern und für Menschen, die bereits gegenwärtig einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Naumburg haben. Dies soll der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 21.09.2023 vorgelegt werden, um im Haushalt 2024 Berücksichtigung zu finden (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU).
- Im Bereich der Friedhofsunterhaltung sollten auf Antrag der SPD-Fraktion 20.000,- € für die Gestaltung der Urnengrabfelder in allen Stadtteilen im Haushalt 2023 eingestellt werden. Ein konkurrierender Antrag der CDU-Fraktion sah vor, diesen Betrag auf 5.000,- € zu begrenzen und zunächst auf einem Friedhof mit der Umsetzung der Gestaltung der Urnengrabfelder zu beginnen. Dieser Antrag der CDU-Fraktion erhielt am Ende die Stimmenmehrheit.