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Verkauf von Wohnbaugrundstücken mit der Möglichkeit zur sofortigen Bebauung
Unter welchen Voraussetzungen kann eines der o. a. Grundstücke erworben werden?
Der Erwerber / die Erwerberin verpflichtet sich, das jeweilige Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen.
Die abschließende Veräußerung der genannten Grundstücke erfolgt jeweils durch einen entsprechenden Beschluss des Magistrats der Stadt Naumburg.
Sie haben Interesse am Erwerb eines städtischen Baugrundstücks?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an. Frau Carola Witte steht Ihnen unter der Rufnummer (05625/7909-41) bzw. unter der E-Mail-Adresse carola.witte@naumburg.eu gerne zur Verfügung.