Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) durch Erlass einer entsprechenden Hebesatzsatzung jeweils um 95 Prozentpunkte von 675 auf 580 Prozentpunkte gesenkt. Die Befassung mit den Thema Grundsteuern war erforderlich, weil das Verfahren zum 01. Januar 2025 völlig neu geregelt wurde.
Mit den nun gewählten Hebesätzen liegt man damit zwar über der vom Land Hessen in diesem Zusammenhang für Naumburg ausgesprochenen Empfehlung. Diese Empfehlung wurde aber zu einem frühen Zeitpunkt abgegeben und rein rechnerisch hergeleitet, ohne dabei die aktuellen Finanzdaten der Kommunen mit einzubeziehen. So blieb hierbei beispielweise unberücksichtigt, dass die Stadt Naumburg nach derzeitigem Erkenntnisstand in 2025 mit 4,5 Mio. € alleine an den Landkreis Kassel 350.000,- € mehr überweisen muss als noch in 2024 (4,15 Mio. €). Ob die nun gewählten Hebesätze dann in 2025 tatsächlich Bestand haben werden, kann seriös erst im Zuge der Haushaltsaufstellung ermittelt werden. Dieses Verfahren soll in Naumburg im Februar 2025 gestartet werden.