Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) legt die Anzahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter gestaffelt nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune zu einem bestimmten Stichtag verbindlich fest. In § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ist derzeit normiert, dass die Zahl der Stadtverordneten 31 beträgt. Diese Zahl gilt für Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 5.001 bis 10.000.
Für diese Regelung in der Hauptsatzung gibt es weder eine Veranlassung noch eine rechtliche Grundlage, weil die Bestimmungen der HGO in diesem Fall bindend sind. Würde also die Zahl der Einwohner in Naumburg unter 5.000 Einwohner liegen, so beträgt die Zahl der Stadtverordneten nach HGO dann 23. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Regelungen zur Anzahl der Stadtverordneten in der Hauptsatzung zu streichen. Damit gilt künftig immer die Regelung der HGO. Wie viele Mitglieder die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg, die in 2026 neu gewählt wird, dann haben wird, entscheidet sich voraussichtlich im Mai 2025. Zu diesem Zeitpunkt bestimmt die Landesregierung den Wahltag der allgemeinen Kommunalwahlen, die in jedem Fall im März 2026 stattfinden.